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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator: Aufhebung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99018123044001, 99018123044001 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018123044001, 99018123044001

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator: Aufhebung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Aufhebung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Restauratorenliste (Synonym), Restaurator (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (018)

Verrichtungskennung

Aufhebung (044)

Verrichtungsdetail

auf Antrag

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/ in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste M-V beantragen.

Volltext

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste beantragen. Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet werden aus der Liste gelöscht. Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

Voraussetzungen

  • Sie wollen die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen
  • Sie wollen Ihre Kontaktdaten aus der Restauratorenliste löschen lassen.
  • Bei Ableben erfolgt die Löschung von Amts wegen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  1. Beantragung: Sie beantragen die Löschung.
  2. Ihre Kontaktdaten und Fachgebiete werden mit der nächsten Veröffentlichung der Restauratorenliste im Amtsblatt gelöscht.

Bearbeitungsdauer

1 - 12 Monat(e)
Die Restauratorenliste wird in der Regel 1-2 mal im Jahr im Amtsblatt veröffentlicht. Es ist je nach Beantragungszeitpunkt mit einer Bearbeitungsdauer zwischen 1-12 Monaten zu rechnen.

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)

Nach Austragung aus der Restauratorenliste dürfen Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

Kurztext

  • Führung des Titels Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern setzt eine Eintragung in die Restauratorenliste voraus
  • Löschung aus der Restauratorenliste beantragen
  • Löschung aus der Restauratorenliste (Verlagerung Arbeitsschwerpunkt außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, Umzug in anderes Bundesland)
  • zuständig: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

nicht vorhanden