Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator: Aufhebung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/ in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste M-V beantragen.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste beantragen. Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet werden aus der Liste gelöscht. Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.
- Sie wollen die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen
- Sie wollen Ihre Kontaktdaten aus der Restauratorenliste löschen lassen.
- Bei Ableben erfolgt die Löschung von Amts wegen.
- Beantragung: Sie beantragen die Löschung.
- Ihre Kontaktdaten und Fachgebiete werden mit der nächsten Veröffentlichung der Restauratorenliste im Amtsblatt gelöscht.
Nach Austragung aus der Restauratorenliste dürfen Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen.
Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.
- Führung des Titels Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern setzt eine Eintragung in die Restauratorenliste voraus
- Löschung aus der Restauratorenliste beantragen
- Löschung aus der Restauratorenliste (Verlagerung Arbeitsschwerpunkt außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, Umzug in anderes Bundesland)
- zuständig: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern