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Abfallerzeugernummer beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99001042001000, 99001042001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001042001000, 99001042001000

Leistungsbezeichnung

Abfallerzeugernummer beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eine Abfallerzeugernummer beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Abfälle (Synonym), Abfallerzeuger (Synonym), Begleitschein (Synonym), Entsorgungsnachweis (Synonym), Abfallerzeugung (Synonym), Abfallerzeugernummer (Synonym), Sammelentsorgungsnachweis (Synonym), Behördliche Betriebsnummer (Synonym), Gefährliche Abfälle (Synonym), Erzeugernummer (Synonym), Entsorgung (Synonym), Nachweisverordnung (Synonym), Übernahmeschein (Synonym), Abfallrechtliche Betriebsnummer (Synonym), Abfallnachweisverfahren (Synonym), Erzeuger (Synonym), Abfall (Synonym), Kennnummer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Abfall (001)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Recycling und Abfallentsorgung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.

Volltext

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

Die Abfallerzeugernummer

  • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
  • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
  • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnachweise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

Hinweise:

  • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
  • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Erzeugernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vergeben.

Erforderliche Unterlagen

Einige zuständige Behörden verlangen Kopien der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszuges. Diese können Sie ggf. als PDF-Datei hochladen.

Kosten

Gebühr: 25€ - 250€ Mehr erfahren

Für die Erteilung einer Erzeugernummer fallen gemäß Gebührenziffer 313.14 der Abfall-Kostenverordnung M-V (AbfKostVO M-V) Gebühren in Höhe von maximal EUR 250,00 an.

Der Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung gibt detaillierte Hinweise zur Gebührenberechnung und Gebührenhöhen. Der Erlass ist auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) veröffentlicht.

Verfahrensablauf

Die Abfallerzeugernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen. Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.

Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Bearbeitungsdauer

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Abfallerzeugernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle erzeugt werden, muss eine zugehörige Abfallerzeugernummer beantragt werden
  • Abfallerzeugernummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallerzeugernummer wird benötigt für Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder
  • In Mecklenburg-Vorpommern werden Erzeugernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vergeben.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja