Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Begasung anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99031017261000, 99031017261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031017261000, 99031017261000

Leistungsbezeichnung

Begasung anzeigen

Leistungsbezeichnung II

eine Begasung anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Erzeugnisse (Synonym), Stickoxid (Synonym), Desinfektion (Synonym), Schädlinge (Synonym), Gemische (Synonym), Chemikalien (Synonym), Holz- und Bautenschutz (Synonym), Kohlendioxid (Synonym), Gefahrenklasse (Synonym), Gefahrstoffe (Synonym), Schadstoffe (Synonym), Objektschutz (Synonym), Holzschutz (Synonym), Schädigungen (Synonym), Biozid (Synonym), Biozid-Produkte (Synonym), Containerbegasung (Synonym), Inert-Gase (Synonym), Toxisch (Synonym), Phosphor-Wasserstoff (Synonym), Gas (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Chemikalien (031)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Volltext

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Befähigungsscheine
  • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts

Voraussetzungen

Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an
Bei Fristverkürzungen oder Anträgen auf Sammelanzeigen können Gebühren anfallen.

Verfahrensablauf

Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.

Bearbeitungsdauer

7 Werktag(e)
- Zeitnah nach Antragseingang - Maximal eine Woche

Frist

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 7 Werktag(e)
- Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit - Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen. Hierfür ist der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen.

Weiterführende Informationen

Das Ausscheiden, der Wechsel und das Hinzutreten von Befähigungsscheininhabern sind der erlaubniserteilenden Behörde unverzüglich anzuzeigen, sofern die Tätigkeiten unter dem Erlaubnisvorbehalt stehen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Wird Ihr Antrag abgelehnt, sendet Ihnen die zuständige Behörde einen Bescheid zu, aus dem hervorgeht, wie Sie Widerspruch einlegen können.

Kurztext

  • Anzeige von Begasungstätigkeiten Entgegennahme
  • Mitteilung von Begasungstätigkeiten müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden
  • Angaben notwendig
    • Begasungsmittel mit Zulassungs- und Registriernummer
    • Name der verantwortlichen Person
    • Befähigungsscheininhaber
    • Ort und Zeitraum der Tätigkeiten
    • Beschreibung der Tätigkeiten
  • Fristen
    • 1 Woche vor geplanter Begasungstätigkeit
    • Ausnahme: Tätigkeit auf einem Schiff: 24 Stunden vorher
    • Vorzeitiger Beginn ist unter bestimmten Umständen möglich
  • Beantragung von Sammelanzeigen und wiederkehrenden Tätigkeiten ist möglich
  • Mitteilung per Mail oder postalisch

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512

Ursprungsportal