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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Mecklenburg-Vorpommern 99016001044000, 99016001044000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99016001044000, 99016001044000

Leistungsbezeichnung

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Leistungsbezeichnung II

Beistandschaft beenden

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Getrenntlebend (Synonym), Trennung (Synonym), Unterhalt (Synonym), Beistandschaft kündigen (Synonym), Beistandschaft loswerden (Synonym), getrenntlebend (Synonym), Scheidung (Synonym), Ehescheidung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Beistandschaft (016)

Verrichtungskennung

Aufhebung (044)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie haben einen Beistand vom Jugendamt zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.

Volltext

Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
  • das Kind volljährig ist,
  • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
  • Schriftlich oder online möglich.
  • Kann ganz oder teilweise beendet werden.
  • Endet automatisch wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen.
  • Endet automatisch wenn das Kind volljährig ist.
  • Endet automatisch wenn die Familie ins Ausland zieht.
  • Endet automatisch wenn der Zweck erfüllt wurde (Beispiel: Vaterschaft wurde festgestellt).
  • Zuständig: Örtliches Jugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden