Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Inhalt
Begriffe im Kontext
Getrenntlebend (Synonym), Trennung (Synonym), Unterhalt (Synonym), Beistandschaft kündigen (Synonym), Beistandschaft loswerden (Synonym), getrenntlebend (Synonym), Scheidung (Synonym), Ehescheidung (Synonym)
- Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten
Fachlich freigegeben am
01.07.2025
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Sie haben einen Beistand vom Jugendamt zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.
Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt oder die Verwendung des entsprechenden Online-Services.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben,
- das Kind volljährig ist,
- der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel die Vaterschaft wurde festgestellt.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen.
Das Jugendamt macht außerdem folgendes:
- Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
- Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
- Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.
- Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung
- Schriftlich oder online möglich.
- Kann ganz oder teilweise beendet werden.
- Endet automatisch wenn die Voraussetzungen für den Antrag nicht mehr vorliegen.
- Endet automatisch wenn das Kind volljährig ist.
- Endet automatisch wenn die Familie ins Ausland zieht.
- Endet automatisch wenn der Zweck erfüllt wurde (Beispiel: Vaterschaft wurde festgestellt).
- Zuständig: Örtliches Jugendamt