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Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99107023011001, 99107023011001 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011001, 99107023011001

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Mietzuschuss (Synonym), Zuschuss zur Miete (Synonym), Unterstützung für Eigentum (Synonym), Mieterhöhung (Synonym), Lastenzuschuss Erhöhung (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Unterstützung für Miete (Synonym), Lastenzuschuss Änderung (Synonym), Wohngeldberechtigte Person (Synonym), Wohngeld (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Verringerung Gesamteinkommen (Synonym), Erhöhung Belastung (Synonym), Wohngeldberechtigung Änderung (Synonym), Mietzuschuss Erhöhung (Synonym), Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder (Synonym), Unterstützung für Wohnkosten (Synonym), Mietwohnung (Synonym), Eigentum Wohnraum (Synonym), Mietzuschuss Änderung (Synonym), Wohngeldänderung (Synonym), Zuschuss zu Lasten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Erhöhungsantrag

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Volltext

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Kosten

  • keine

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link. 

Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
  • Bei Verringerung des Gesamteinkommen, Erhöhung der Mietbelastung, erhöhte Anzahl an Haushaltsmitgliedern kann ein Antrag auf Wohngelderhöhung gestellt werden.

Ansprechpunkt

Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

Zuständige Stelle

Zuständige Wohngeldbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung, die Ihren Wohngeldbescheid erlassen hat.

Formulare

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein