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Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Mecklenburg-Vorpommern 99042030261003, 99042030261003 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042030261003, 99042030261003

Leistungsbezeichnung

Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aalfischerei Registrierung (Synonym), Aalfischerei anzeigen (Synonym), Aalfischerei registrieren (Synonym), Aalfischerei Anmeldung (Synonym), Aalfischerei (Synonym), Aalfischerei anmelden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

Verrichtungsdetail

Registrierung einer Person zur Aalfischerei

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.

Volltext

Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

Erforderliche Unterlagen

Der Fischer muss bereits als Fischereibetrieb registriert sein, bevor er eine Aalregistriernummer erhält.

Voraussetzungen

Der Fischer muss bereits als Fischereibetrieb registriert sein, bevor er eine Aalregistriernummer erhält.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

keine

Verfahrensablauf

  • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
  • Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
  • Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
  • Sie erhalten dann eine Registriernummer.

Bearbeitungsdauer

in der Regel 5 Arbeitstage

Frist

Vor der ersten Aalfischerei

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Registrierung einer Person zur Aalfischerei
    • Erwerbsfischer und Erwerbsfischerinnen
    • Gewässer und Gebiet eingrenzen
  • schriftlich

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abteilung 7 - Fischerei und Fischwirtschaft

Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein