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Grabmale: Genehmigung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99101008001000, 99101008001000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101008001000, 99101008001000

Leistungsbezeichnung

Grabmale: Genehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Grabstein (Synonym), Stelen (Synonym), Grab (Synonym), Grabstätte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Handlungsgrundlage

Kommunale Friedhofssatzung

Kommunale Friedhofsgebührensatzung

Teaser

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Volltext

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Der Friedhofsträger hat in der Regel eine Satzung aufgestellt, die Bestimmungen mit Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

  • Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte
  • schriftliche Vollmacht bei Beauftragung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofsgebührensatzung geregelt.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Mit der Genehmigung oder Zustimmung kann eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden