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Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99067006036000, 99067006036000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067006036000, 99067006036000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Jagd (Synonym), Jagdausübung (Synonym), Jäger (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdausübungsberechtigte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Volltext

Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Verlust des Jugendjagdschein

Kosten

Verwaltungsgebühr: 30€ Zahlung nur mit Vorkasse

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.

Bearbeitungsdauer

4 - 6 Woche(n)

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht erforderlich

Kurztext

  • Jugendjagdschein Ersatz 
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • bei Verlust muss Ersatz beantragt werden
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde erteilt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja