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Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99108048020001, 99108048020001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048020001, 99108048020001

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fahrerlaubnis (Synonym), Klasse C (Synonym), Führerschein (Synonym), Führerscheinklasse verlängern (Synonym), Lkw-Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnisklasse verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis verlängern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Volltext

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer; Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
  • kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Formulare

nicht vorhanden