Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fahrerlaubnis (Synonym), Klasse C (Synonym), Führerschein (Synonym), Führerscheinklasse verlängern (Synonym), Lkw-Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnisklasse verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis verlängern (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.07.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer; Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
- kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde