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Bibliotheksausweis: Verlust anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99077020063000, 99077020063000 Typ 4a, Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077020063000, 99077020063000

Leistungsbezeichnung

Bibliotheksausweis: Verlust anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a, Typ 4b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kultur (077)

Verrichtungskennung

Sperrung (063)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.

Volltext

Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.

Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt (zum Beispiel 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

Voraussetzungen

  • Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

  • Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
  • Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt beziehungsweise ungültig.
  • Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
  • Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Hinweis: Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden. Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Frist

  • maximal 4 Tage

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bibliotheksausweis Sperrung
  • erfolgt durch die Bibliothek sofort nach Verlustmeldung
  • Ausweis ab diesem Zeitpunkt ungültig für alle weiteren Ausleihen beziehungsweise Zugang zu sämtlichen Bibliotheksdienstleistungen
  • persönliche Haftung bis zur Verlustmeldung bei Missbrauch
  • Ersatzausweis kann auf Antrag kostenpflichtig neu ausgestellt werden
  • zuständig: jeweilige Bibliothek

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Bibliotheken als kommunale Einrichtungen sowie die Landesbibliothek.

  • Wenn Sie den Verlust des Bibliotheksausweises für die Landesbibliothek melden möchten, klicken Sie auf "Weiter mit Landesbibliothek".
  • Wenn Sie den Verlust des Bibliotheksausweises für eine kommunale Bibliothek melden möchten, klicken Sie auf "Weiter mit kommunaler Bibliothek".

Formulare