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Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99062002006000, 99062002006000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99062002006000, 99062002006000

Leistungsbezeichnung

Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Wappen (Synonym), Stadtwappen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hoheitszeichen (062)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Handlungsgrundlage

kommunale Satzung

Teaser

Das Wappen und das Logo einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises dürfen nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Volltext

Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- Verwendung eines Wappens/Logos beantragen

- Die Verwendung eines Wappens/Logos ist nur mit Erlaubnis von zuständiger Stelle möglich.

- formloser Antrag ausreichend.

- Für kommunale Wappen/Logos ist jede Kommune für das eigene Wappen/Logo zuständig. Eventuell bereits in Satzung Regelungen zur Verwendung getroffen, dann formloser Antrag ggf. entbehrlich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Formulare

nicht vorhanden