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Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen

Mecklenburg-Vorpommern 99067006060000, 99067006060000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067006060000, 99067006060000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Jäger (Synonym), Jagdausübung (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdausübungsberechtigte (Synonym), Jagd (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Volltext

Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Gegebenenfalls Änderung der Jagdausübungsfläche

Kosten

Es fallen keine amtlichen Gebühren an.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Bearbeitungsdauer

Die Eintragung wird in der Regel sofort vorgenommen.

Frist

Änderungen bzgl. der für die Jagdausübung zustehenden Flächen sind der Jagdbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht erforderlich

Kurztext

  • Jugendjagdschein Eintragung 
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Flächen, auf denen dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht, müssen eingetragen werden
  • wird von der für den Wohnsitz zuständigen Behörde eingetragen
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die für Ihren Wohnsitz zuständige untere Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja