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Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99089156261000, 99089156261000 Typ 4a, Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089156261000, 99089156261000

Leistungsbezeichnung

Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a, Typ 4b

Begriffe im Kontext

Kampfmittel (Synonym), Munition (Synonym), Patrone (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie haben ein Kampfmittel entdeckt oder sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Fund um Munition handelt? Bitte informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde.

Volltext

Auch heute besteht bei Fundmunition oder auch Kampfmitteln ein hohes Risiko verletzt oder auch getötet zu werden. Je länger diese in der Erde liegen, um so gefährlicher kann die Munition werden. Nicht immer ist Fundmunition hierbei auf den ersten Blick als solches noch erkennbar. Auch geben Größe und Form eines Kampfmittels keine Aussage zur Gefahr, die hiervon noch ausgehen kann.

Um sich und andere Personen zu schützen, informieren Sie daher bitte bei jedem Kampfmittelfund sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder das zuständige Ordnungsamt.

Für die Polizei ist es wichtig zu wissen:

  • WER sind Sie?
  • WAS haben Sie möglicherweise gefunden?
  • Vielleicht haben Sie mit Ihrem Handy ein Foto gemacht und können diese der Polizei schicken?
  • WANN haben Sie die Munition gefunden?
  • WO / WOBEI haben Sie das Kampfmittel entdeckt und WO können Sie sich mit der Polizei zu treffen, um den Gegenstand zu zeigen.

Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Voraussetzungen

  • keine

Kosten

  • kostenlos

Verfahrensablauf

Sie haben möglicherweise Kampfmittel gefunden und möchten den Fund melden?

Am besten und schnellsten ist es, wenn Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) telefonisch über den Fund informieren.

Geben Sie bei der Polizei an: WER Sie sind, WAS Sie meinen gefunden zu haben (eine kurze Beschreibung des Gegenstandes oder ein Handyfoto sind hilfreich), WANN haben Sie den Gegenstand gefunden, WOBEI wurde die Munition aufgefunden und WO befindet sich der Fundort, WO können Sie sich mit der Polizei treffen?

Diese Informationen erleichtern der Polizei aber auch den Einsatzkräften des Munitionsbergungsdienstes weitere Entscheidungen.

Befolgen Sie bitte weitere Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde klärt zusammen mit dem Munitionsbergungsdienst beim Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern die weiteren Maßnahmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort nach Meldung des Kampfmittelfunds.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie den Fund eines möglichen Kampfmittels nicht melden, so setzen Sie sich und anderen Personen einer hohen Gefahr aus. Möglicherweise machen Sie sich sogar strafbar.

Rechtsbehelf

  • kein Rechtsbehelf möglich

Kurztext

  • Kenntnis von Kampfmitteln / Munition anzeigen
  • Richtiges Verhalten bei Fundmunition bedeutet:
    • Arbeiten an der Fundstelle sofort einstellen, Fundort sofort verlassen.
    • Fundstelle kennzeichnen und durch Absperrung sichern
    • Erschütterungen vermeiden
    • Versehentlich aufgenommene Fundmunition vorsichtig ablegen. NICHT werfen!
    • Beim Fund von Kampfmitteln auf Fahrzeugen oder im Greifer von Baumaschinen Munition dort belassen, Motor abstellen, Greifer gegen Lageveränderungen sichern.
    • Information und Warnung der Personen im Gefahrenbereich.
    • Polizei, Ordnungsamt informieren
    • Weitere Anweisungen befolgen.
    • Angaben zur Person (Wer?), Fundort (Wo / Wobei?), Zeitpunkt (Wann?) und Fundsache (Was?) sind der Polizei mitzuteilen
    • zuständig: Polizei und örtliche Ordnungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Polizei und örtliche Ordnungsbehörde

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein