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Immissionsschutz: Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen

Mecklenburg-Vorpommern 99063082261000, 99063082261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063082261000, 99063082261000

Leistungsbezeichnung

Immissionsschutz: Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Katastrophenschutz (Synonym), Bevölkerungsschutz (Synonym), Umweltschutz (Synonym), TA Luft (Synonym), Immissionsschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Immissionsschutz (063)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie sind Betreiber oder eine nach BImSchG-Betreiberpflichten wahrnehmende Person? Dann müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wie Sie die Beachtung von Vorschriften und Anordnungen beim Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage sicherstellen.  

Volltext

Wenn Sie Betreiber oder eine nach BImSchG-Betreiberpflichten wahrnehmende Person sind, müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wie Sie die Beachtung von Vorschriften und Anordnungen beim Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage sicherstellen. 
Die zu beachtenden Gesetze, Vorschriften und Anordnungen dienen dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllte Anzeige mit Angaben zur Person, die die Betreiberpflichten für die Anlage der Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigte Organmitgliedern beziehungsweise Gesellschaftern wahrnimmt

Voraussetzungen

  • Sie müssen Betreiber oder eine nach § 52b Absatz 1 BImSchG die Betreiberpflichten wahrnehmende Person sein.
  • Sie müssen eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde mit, wie Sie die Beachtung von Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen zum Umweltschutz beim Betrieb ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage sicherstellen.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
  • Bei eventuellen Nachfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Kurztext

  • Genehmigungsbedürftige Anlage nach dem Immissionsschutzrecht Mitteilung über die Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften Entgegennahme
  • Betreiber oder die nach § 52b Absatz 1 BImSchG die Betreiberpflichten wahrnehmende Person muss der Behörde mitteilen, wie die Beachtung von Rechtsvorschriften beim Betrieb der genehmigungsbedürftigen Anlage sichergestellt wird
  • Die zu beachtenden Gesetze, Vorschriften und Anordnungen dienen dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen
  • zuständig: zuständige Behörde
  • In Mecklenburg-Vorpommern sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) zuständig.

Ansprechpunkt

Zuständige Behörde

Zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja