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Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99110046005000, 99110046005000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110046005000, 99110046005000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Dachs (Synonym), Untersuchung auf Trichinen (Synonym), Wildschwein (Synonym), Krankheitserreger (Synonym), Übertragung (Synonym), Probenentnahme (Synonym), Trichinen (Synonym), Trichinenprobe (Synonym), Jäger (Synonym), Amtliche Fleischuntersuchung (Synonym), Lebensmittelsicherheit (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Jägerin (Synonym), Entnahme von Proben (Synonym), Verbraucherschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Volltext

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis ist das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/ der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis des Antragsstellers / der Antragstellerin über ausreichende Kenntnisse (Schulungsnachweis, o.ä.)
  • Gültiger Jahresjagdschein

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz im Bereich der Antragsbehörde
  • Nachweis als ausreichend qualifizierte Person
  • Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines
  • keine vorliegenden Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger oder die Jägerin die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt

Kosten

Verwaltungsgebühr: 1€ - 15€
Kosten berechnen sich je Tier
Mehr erfahren

Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

Verfahrensablauf

  • Antragsteller/-in: Antrag auf Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme stellen
  • Zuständige Behörde: Voraussetzungen prüfen
  • Zuständige Behörde: Antrag ablehnen - Ablehnungsbescheid und gegebenenfalls Gebührenbescheid
  • Zuständige Behörde: Antrag stattgeben - Übertragungsbescheid und Gebührenbescheid

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren; Erlaubnis
  • Verpflichtung von Jägerinnen und Jägern zur Durchführung einer amtlichen Trichinenuntersuchung nach dem Erlegen von Wildschweinen und Dachsen 
  • Voraussetzung für Weiterverwendung von Wildfleisch ist ein negatives Testergebnis
  • Selbstentnahme von Proben durch Jägerinnen und Jäger nur mit Erteilung einer Erlaubnis gestattet
  • Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen
  • zuständig: Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte
  • Die Verpflichtung zur Untersuchung auf Trichinen besteht auch bei weiteren fleischfressenden Wildtieren, wie z.B. dem Waschbär.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/ der kreisfreien Stadt

Formulare

nicht vorhanden