Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen

Mecklenburg-Vorpommern 99019033064000, 99019033064000 Typ 3, Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019033064000, 99019033064000

Leistungsbezeichnung

Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen

Leistungsbezeichnung II

Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen

Leistungstypisierung

Typ 3, Typ 1

Begriffe im Kontext

Berufsausbildung (Synonym), Berufsausbildungsverzeichnis (Synonym), Ausbildungsvertrag (Synonym), Ausbildung (Synonym), Ausbildungseintrag löschen (Synonym), Auszubildende (Synonym), Berufsbildungsgesetz (Synonym), BBiG (Synonym), Auszubildender (Synonym), Azubi (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.

Volltext

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente, die die Auflösung bestätigen:

  • Auflösungsvertrag oder
  • Kündigungsschreiben oder
  • Ähnliches

Voraussetzungen

Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.

Kosten

Gebühr: 0€ - 100€
Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Löschgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.

Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:

  • Rückfragen
  • Nachforderungen von Unterlagen
  • Behebung von Mängeln.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
In Abhängigkeit der eingereichten Dokumente dauert der Prozess in der Regel bis zu 4 Wochen.

Frist

Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG; Löschung
  • Auszubildende in Ausbildungsberufen nach BBiG werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
  • Nach vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsverhältnisses wird die Löschung des Eintrags durch die Ausbildungsstätte beantragt.
  • Löschung wird durchgeführt, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung nicht vorliegt.
  • zuständige Stelle: Kammern

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft, mit Ausnahme des Berufes Tierarzthelferin/Tierarzthelfer, für den die Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zuständige Stelle ist,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst  sowie im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden