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Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99050203261000, 99050203261000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050203261000, 99050203261000

Leistungsbezeichnung

Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Sadomasochismus (Synonym), Love Mobile (Synonym), Tantra Studio (Synonym), Prostitutionsgewerbe (Synonym), Sado-Maso (Synonym), Escortservice (Synonym), Call-Girl (Synonym), Zimmervermietung (Synonym), Wellnessclub (Synonym), Stellvertretung Beendigung (Synonym), Call-Boy (Synonym), Sexparty (Synonym), Laufhaus (Synonym), Horizontales Gewerbe (Synonym), BDSM Club (Synonym), Sexclub (Synonym), Thai-Massage Studio (Synonym), Prostitutionsstätte (Synonym), Stundenhotel (Synonym), Happy End (Synonym), Sex Club (Synonym), Saunaclub (Synonym), Escortagentur (Synonym), Modellwohnung (Synonym), Sexarbeit (Synonym), Prostitution (Synonym), Steige (Synonym), SM (Synonym), Bordell (Synonym), Stellvertretung (Synonym), Stellvertretungserlaubnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

Volltext

Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen und ggf. eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Beendigung der Stellvertretung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes durch die in der Stellvertretungserlaubnis begünstigte Person

Kosten

Richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Sie zeigen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe bei der zuständigen Stelle an.

Sollte eine andere Person die Stellvertretung zukünftig ausführen, müssen Sie hierfür eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe ist der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung, Anzeige der Beendigung
  • Beendigung der Stellvertretung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes ist anzeigepflichtig
  • zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Formulare

nicht vorhanden