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Futtermittelunternehmen: Änderung beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99118061011000, 99118061011000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118061011000, 99118061011000

Leistungsbezeichnung

Futtermittelunternehmen: Änderung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Zulassung (Synonym), Registrierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Volltext

Nach EU-Recht stellen Futtermittelunternehmer aktuelle Informationen über alle unter ihrer Kontrolle stehenden Betriebe sowie unter anderem alle wichtigen Veränderungen bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen (auch Umfirmierungen) zur Verfügung. Die Meldung hat bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Nach Bundesrecht sind Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular, auch formloser Antrag möglich

Voraussetzungen

  • Ihr Betrieb ist als Futtermittelunternehmen registriert. 
  • Ihr Betrieb ist für eine Tätigkeit durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde zugelassen.
  • Es haben sich wichtige Änderungen in Ihrem Betrieb bei den Tätigkeiten ergeben.
  • Sie wollen eine Betriebsschließung mitteilen.
  • Sie wollen eine Umfirmierung, Umbenennung mitteilen, Sie wollen weitere der Registrierung zugrunde liegende Änderungen mitteilen.

Kosten

Die Änderungsmitteilung für Registrierungsänderungen ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Die Änderungsmitteilung können Sie der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde auch formlos per E-Mail oder per Post mitteilen. Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft und erfasst ihre übermittelten Betriebsdaten. 

Eine Bestätigung über die Änderung der Registrierung wird nur auf Anforderung ausgestellt. 

Die Zulassungsänderung erfolgt durch Bescheid.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Änderungen sind unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderung der Registrierung oder der Zulassung nach Futtermittelhygiene-Verordnung
  • Änderung der Registrierung nach Futtermittelverordnung
  • Futtermittelunternehmer melden der zuständigen Behörde alle wichtigen Veränderungen u.a. bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen, Umfirmierung
  • Übermittlung per E-Mail oder per Post
  • zuständig: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein