Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei und Binnengewässern melden
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Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Dies betrifft:
- die Arten, Mengen und Erlöse der gefangenen Fische,
- den Fischereiaufwand,
- die Besatzmaßnahmen in den Gewässern,
- die Ausgabe von Angelerlaubnissen.
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Sie melden für Ihren Betrieb und/oder für das Gewässer die Daten zu den Fischfängen, Fischereiaufwand, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (gegebenenfalls weitere Besonderheiten).
Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert.
- Daten zur Binnenfischerei
- Meldung der Fischfänge
- Meldung des Fischereiaufwandes
- Meldung der Besatzmaßnahmen
- Meldung von Daten zur Gewässerbewirtschaftung
- zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein