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Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei und Binnengewässern melden

Mecklenburg-Vorpommern 99100167111000, 99100167111000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99100167111000, 99100167111000

Leistungsbezeichnung

Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei und Binnengewässern melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Fischerei (Synonym), Statistik (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Statistik (100)

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Dies betrifft:

  • die Arten, Mengen und Erlöse der gefangenen Fische, 
  • den Fischereiaufwand,
  • die Besatzmaßnahmen in den Gewässern, 
  • die Ausgabe von Angelerlaubnissen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihren Betrieb und/oder für das Gewässer die Daten zu den Fischfängen, Fischereiaufwand, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (gegebenenfalls weitere Besonderheiten).

Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert. 

Frist

Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: bis 31.01.2025
des Folgejahres (nach Jahresabschluss)
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: bis 31.01.2025
des Folgejahres (nach Jahresabschluss)
Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: bis 31.01.2025
des Folgejahres (nach Jahresabschluss)

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Daten zur Binnenfischerei
  • Meldung der Fischfänge
  • Meldung des Fischereiaufwandes
  • Meldung der Besatzmaßnahmen
  • Meldung von Daten zur Gewässerbewirtschaftung
  • zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V