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Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99147003060000, 99147003060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147003060000, 99147003060000

Leistungsbezeichnung

Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.10.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Innes, Bau und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen dürfen, aber noch keine zweijährige praktische Ingenieurtätigkeit nachweisen können oder Sie Ingenieur-Studierende/r sind, können Sie die Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten Mitglieder beantragen.

Volltext

Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
  • Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)
  • ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Tabellarischer Lebenslauf

Voraussetzungen

Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 100€
Gebühr für den Antrag
Verwaltungsgebühr: 100€
Gebühr für die Eintragung
Verwaltungsgebühr: 100€
Gebühr für die Löschung der Eintragung

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

  • Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
  • Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
  • Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

bis zu 3 Monaten

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
gemäß Handelsgesetzbuch
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 6 Jahr(e)
gemäß Abgabenordnung
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Freiwillige Mitgliedschaft
  • Schriftlicher Antrag ist erforderlich
  • Ingenieure ohne die erforderliche praktische Tätigkeit von zwei Jahren oder Studierende eines Ingenieurstudiums
  • Wohnung oder Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich
  • Eintragungsausschuss entscheidet
  • Eintragungsverfahren endet mit schriftlichem Bescheid
  • Antrag und Eintragung sind gebührenpflichtig
  • Zuständig: Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

  • Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
  • Onlineverfahren möglich: perspektivisch
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein