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Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99110010022000, 99110010022000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110010022000, 99110010022000

Leistungsbezeichnung

Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Betäuben von Wirbeltieren (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Wirbeltiere (Synonym), Betäuben und Töten (Synonym), Sachkundenachweis Betäuben (Synonym), Sachkundebescheinigung (Synonym), Sachkundenachweis (Synonym), Schlachten (Synonym), Töten von Wirbeltieren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.

Volltext

Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.
Sachkundig ist, wer die für die entsprechende Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann.   
Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und umfasst jeweils die Kategorie Tier bzw. die Tötungsmethode, für die entsprechende Nachweise vorgelegt wurden. Als Nachweis von Sachkunde können u .a. Berufsausbildungen, Studium oder anderweitige Qualifikationen mit Bezug zur jeweiligen Tätigkeit anerkannt werden (z. B. Berufsausbildung zum Fleischer, Tierwirt, Studium der Biologie, Schwerpunkt Zoologie).

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Sachkunde, z. B. in Form von

  • Ausbildungszeugnissen,
  • Schulungsnachweisen,
  • Bescheinigung über Fortbildungen,
  • Personalausweis.

Erkundigen Sie sich bitte bezüglich noch zusätzlich einzureichender Unterlagen bei der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen

Sachkunde des Antragsstellers

Kosten

Verwaltungsgebühr: 25€
für die Bescheinigung der Sachkunde; egebenenfalls können zusätzliche Kosten entstehen durch die Notwendigkeit von Fachgesprächen oder das Ableisten einer Prüfung.

Verfahrensablauf

Antragsverfahren

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 5 Jahr(e)

keine Fristen, aber vor Ausübung der Tätigkeit

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
  • Dies gilt entsprechend auch für die Schlachtung von Tieren.  
  • Der Sachkundenachweis kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
  • Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

Formulare

Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei der zuständigen Behörde.