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Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99147003064000, 99147003064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147003064000, 99147003064000

Leistungsbezeichnung

Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Mitgliedschaft (Synonym), Eintragung (Synonym), Verzeichnisse (Synonym), Listen (Synonym), Löschung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.02.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Ingenieur/in in einem bestimmten Fachgebiet nicht mehr ausüben, müssen Sie die Löschung aus der Liste bei der Ingenieurkammer beantragen.

Volltext

Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
 

  • die eingetragene Person dies beantragt,
  • die eingetragene Person verstorben ist,
  • die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
  • die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
  • eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
  • nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
  • sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
     

Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn

  • nach der  Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2  eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
  • trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
     

Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag
  • Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
  • Originaleintragungsurkunde
  • Kammerstempel

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verwaltungsgebühr: 0€ - 100€
Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

  • Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
  • Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
  • Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.

Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

Bearbeitungsdauer

  • bis zu 3 Monaten

Frist

keine

Weiterführende Informationen

  • Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Löschung der Eintragung in die Listen / Verzeichnisse
  • Schriftlicher formloser Antrag erforderlich bei Beendigung der Tätigkeit als Ingenieur
  • Löschung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Kammer veranlasst werden
  • Löschung ist gebührenpflichtig
  • Zuständig: Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
 

Formulare

nicht vorhanden