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Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden

Mecklenburg-Vorpommern 99005010031000, 99005010031000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005010031000, 99005010031000

Leistungsbezeichnung

Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden

Leistungsbezeichnung II

Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ablegen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Arzneimittel (Synonym), Drogerie (Synonym), Arzneimittelgesetz (Synonym), Kräuter (Synonym), Medikamente (Synonym), Freiverkäufliche Medikamente (Synonym), Medikamente verkaufen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arzneimittel (005)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.07.2019

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn das Unternehmen oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

Volltext

Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn der Unternehmer/ die Unternehmerin oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein. Die Industrie- und Handelskammern sind hier gemäß § 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln in Verbindung mit § 1 der Arzneimittel-Aufgabenübertragungsverordnung die prüfende Stelle.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verwaltungsgebühr: 65€
Prüfungsgebühr beträgt zwischen 65,00 Euro bis 110.00 Euro
Zahlung nur mit Vorkasse
Verwaltungsgebühr: 65€
Prüfungsgebühr beträgt zwischen 65,00 Euro bis 110.00 Euro
Zahlung nur mit Vorkasse

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern: Prüfungsgebühr 65,00 Euro

IHK zu Rostock:   Prüfungsgebühr 110,00 Euro

IHK zu Schwerin: Prüfungsgebühr   85,00 Euro

Verfahrensablauf

Die Sachkenntnisprüfung bei der IHK erfolgt schriftlich, teilweise am PC. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
Der Prüfungsbogen besteht aus 50 Single-Choice-Testfragen (je 1 Punkt) und 5 offenen Prüfungsfragen zu den Pflanzendrogen (Teedrogen, Arzneidrogen) aus der Drogenliste (Erkennen und Benennen der Droge, Hauptanwendungsgebiet und dazu passender Hauptinhaltsstoff, maximal je 3 Punkte pro Frage).
Insgesamt sind bei der Sachkundeprüfung 65 Punkte erreichbar (50 Punkte durch die Single-Choice-Testfragen, 15 Punkte durch die offenen Fragen zu den Teedrogen).
Es müssen mindestens 33 Punkte erreicht werden, um die Prüfung der Sachkenntnis zu bestehen. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt.

Im einzelnen ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer

  • das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht,
  • die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
  • offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
  • freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfalldatums, lagern kann,
  • über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
  • die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
  • die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens kennt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell je nach Anmeldung.

Frist

Anmeldefrist: mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin

Hinweis: Die Sachkenntnisprüfung wird nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf nur betrieben werden, wenn das Unternehmen eine entsprechende Person mit der erforderlichen Sachkenntnis beauftragt hat.
  • Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein.
  • Prüfende Stelle ist die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern (IHK) in Meckelnburg-Vorpommern

Formulare

nicht vorhanden