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Bestandsveränderung besonders geschützter Tierarten anzeigen

Mecklenburg-Vorpommern 99110093261000, 99110093261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110093261000, 99110093261000

Leistungsbezeichnung

Bestandsveränderung besonders geschützter Tierarten anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.07.2015

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Meckelnburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Der Halter muss unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang (Bestandsänderung) sowie deren Kennzeichnung schriftlich anzeigen. Ebenso ist eine Verlegung des Standortes unverzüglich anzuzeigen.

Zu den besonders geschützten Arten gehört der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, wie z. B. Affen, Papageienvögel, Landschildkröten, Riesenschlangen, Echsenarten wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons, aber auch zahlreiche heimische Arten sowie alle europäischen Vogelarten.

Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) möglich oder in den Anlagen zur Bundesartenschutzverordnung.

Erforderliche Unterlagen

Für jedes gehaltene Einzelexemplar sind der zuständigen Behörde vom Halter unverzüglich nach Aufnahme der Haltung folgende Angaben zu machen:

  • Datum der Bestandsveränderung (Zugang durch Erwerb oder Zucht, Abgang durch Abgabe, Tod oder Flucht), Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Vor- und Nachname und Adresse des Vorbesitzers bzw. neuen Halters bei Weitergabe, Ort der Haltung, Verwendungszweck und Kennzeichnung (z.B. Ring- bzw. Transpondernummer).
  • Mit der Anzeige der Aufnahme der Haltung sind die Dokumente vorzulegen, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).
  • Eine Veränderung des regelmäßigen Aufenthaltsortes der meldepflichtigen Tiere ist  unverzüglich anzuzeigen.

Voraussetzungen

Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.

Kosten

Die Meldung ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Der Halter zeigt den Bestand bzw. Zu- oder Abgang der Exemplare besonders geschützter, meldepflichtiger Arten unter Benennung seiner Kontaktdaten (für Nachfragen) schriftlich (auch per E-Mail) bei der zuständigen Behörde an.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
bei vollständigen Meldeunterlagen

Frist

Gesetzliche Anforderung: unverzüglich (2 Wochen nach Erwerb, Abgabe, Tod oder Entweichen, 4 Wochen bei eigener Nachzucht)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln. Es ist dringend zu empfehlen, die Übernahme/Abgabe eines Exemplars unter Benennung der Kennzeichen des Tieres und der Vor- und Nachnamen bzw. Adressen (möglichst auch Tel. Nr.) von Vor- und Nachbesitzer mit Unterschriften beider Partner zu dokumentieren, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Dokument ist als Legalitätsnachweis bei der An- bzw. Abmeldung eines Tieres bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Anzeige des Bestandes bzw. der Bestandsveränderungen von artenschutzrechtlich meldepflichtigen Tierarten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Mecklenburg-Vorpommern