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Eintragung in das Handelsregister beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99057001060000, 99057001060000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057001060000, 99057001060000

Leistungsbezeichnung

Eintragung in das Handelsregister beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Handelsregistereintrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handelsregister (057)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
  • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsaches sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben. 

Verfahrensablauf

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin. 

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren der Anmeldung.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz (BeurkG) und an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts gesendet. 
  • Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) 

Bearbeitungsdauer

13 Woche(n)
13 Woche(n)

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtlichen Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen. 

Frist

Keine. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen bzw. die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Ansprechpunkt

Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl.

Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft.

Zuständige Stelle

Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl. 

Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft.

Formulare

nicht vorhanden