Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.
Eine Ausnahmebewilligung berechtigt jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.
Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.
- Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Erteilung
- Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind.
- Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.
- Zuständig: die Mitarbeiter der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer (Erfurt, Ostthüringen, Südthüringen).
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung
- Merkblatt § 8 Handwerksordnung
- Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)