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Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)

Thüringen 99058023001000, 99058023001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058023001000, 99058023001000

Leistungsbezeichnung

Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung (HwO)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.04.2012

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer Thüringen

Handlungsgrundlage

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle erteilt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

Volltext

Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und Ihre meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind. Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachweisen. Der Prüfer wird von der zuständigen Handwerkskammer beauftragt. Die Kosten der Sachkundeprüfung sind von Ihnen zu tragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Ausnahmebewilligung berechtigt jedoch nicht zur Führung des Meistertitels und zur Ausbildung im betreffenden Handwerk.

Nachdem Sie die Ausnahmebewilligung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle beantragt werden oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle Erteilung
  • Eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle gemäß § 8 HwO kann befristet bzw. unbefristet erteilt werden, wenn ein Ausnahmegrund vorliegt und meisterähnlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im beantragten (Teil-)Handwerk sowie im kaufmännischen und rechtlichen Bereich nachgewiesen sind.
  • Falls auf diese Weise kein ausreichender Qualifikationsnachweis möglich ist, können die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.
  • Zuständig: die Mitarbeiter der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer (Erfurt, Ostthüringen, Südthüringen).

Ansprechpunkt

An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.


Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 der Handwerksordnung
  • Merkblatt § 8 Handwerksordnung
  • Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)