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Hochwasser 2013 Information zur Soforthilfe

Thüringen 99136005000000, 99136005000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99136005000000, 99136005000000

Leistungsbezeichnung

Hochwasser 2013 Information zur Soforthilfe

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hochwasserhilfe (Synonym), Dammbruch (Synonym), Hochwasser 2013 (Synonym), Deichbruch (Synonym), Hochwasser (Synonym), Soforthilfe (Synonym), Hochwasserfonds (Synonym), Unterstützung (Synonym), finanzielle Hilfe (Synonym), Überflutung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Katastrophenhilfe (1160100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2013

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Angesichts der hohen, durch das Hochwasser hervorgerufenen Schäden stellt die Bundesregierung 100 Mio. Euro Soforthilfe für die von der Hochwasserlage betroffenen Bundesländer zur Verfügung. Die Soforthilfe der Bundesregierung wird an die Bundesländer gezahlt. Verwaltungsvereinbarungen, die die Auszahlungskriterien regeln werden, sind derzeit in Vorbereitung. Die Soforthilfen an die Betroffenen werden über die Bundesländer ausgezahlt.

An der Bewältigung der durch die Hochwasserlage eingetretenen Schäden wird sich die Bundesregierung mit 100 Mio Euro Soforthilfen beteiligen. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfe des Bundes ist die Auflage von Soforthilfeprogrammen der betroffenen Länder.

Mit den betroffenen Ländern wurden bereits Gespräche mit dem Ziel einer zügigen Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen des Bundes geführt. Die Einzelheiten werden mit den jeweils zuständigen Ministerien der Länder vereinbart. Die diesbezüglichen Verwaltungsvereinbarungen sind gerade in Vorbereitung. Sobald diese unterzeichnet sind wird sich der Bund zu 50% an den Kosten der Soforthilfe beteiligen; die verbleibenden 50% zahlt das jeweils betroffene Bundesland.

Das Bundesministerium des Innern ist zuständig für die Soforthilfeprogramme „Haushalt/Hausrat“ sowie „Ölschäden an Gebäuden“ und für einen einzurichtenden „Härtefonds“.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden