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Beratung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Thüringen 99001040000000, 99001040000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001040000000, 99001040000000

Leistungsbezeichnung

Beratung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2018

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Den Industrie- und Handelskammern wurde mit § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen übertragen. Die IHKs beraten zur Verwertung und Beseitigung von z. B. Gewerbeabfällen, Verpackungen und Elektronikschrott.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wesentliche Elemente des Kreislaufwirtschaftsgesetzes:

  • Neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (insbesondere Abfallbegriff, Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Verwertung, Beseitigung)
  • Einführung der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme
  • Einführung von Recycling- und Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle (65 Prozent) sowie für Bau- und Abbruchabfällen (80 Prozent) - jeweils ab 2020
  • Einführung einer flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen (ab 2015)
  • Schaffung von verordnungsrechtlichen Grundlagen für die Einführung einer "Wertstofftonne" (gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen)
  • Absicherung der "dualen Entsorgungsverantwortung" von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung, insbesondere der gewerblichen Sammlung von getrennt gehaltenen Haushaltsabfällen zur Verwertung
  • Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
  • Verbesserung des Qualitätsprofils der Entsorgungsfachbetriebe

Bitte berücksichtigen Sie auch die Änderungen zum Verpackungsgesetz ab 2019 unter https://verpackungsgesetz-info.de/

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden