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Ingenieurkammer - Löschung der Eintragung(en)

Thüringen 99147003064000, 99147003064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147003064000, 99147003064000

Leistungsbezeichnung

Ingenieurkammer - Löschung der Eintragung(en)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.04.2020

Fachlich freigegeben durch

Ingenieurkammer Thüringen

Teaser

Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Thüringen beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Volltext

Kammermitglieder können gemäß § 21 Abs. 3 und 6 ThürAIKG die Löschung ihrer Eintragung(en) bei der Ingenieurkammer Thüringen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Löschung muss in Schriftform erfolgen.

Voraussetzungen

Die Eintragung natürlicher Personen in die Listen nach § 21 Abs. 3 und 6 ist nach § 13 ThürAIKG zu löschen, wenn die eingetragene Person

  • verstorben ist,
  • dies gegenüber der Kammer schriftlich verlangt,
  • ihre Hauptwohnung, berufliche Niederlassung oder den Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen aufgegeben hat und keinen Antrag nach § 13 Abs. 6 Satz 1 ThürAIKG stellt,
  • Hauptwohnung, berufliche Niederlassung oder der Ort der überwiegenden beruflichen Tätigkeit trotz Nachforschung nicht mehr festzustellen ist; die Frist für die Nachforschung beträgt 3 Monate,
  • nach Eintragung Tatsachen eingetreten oder bekannt geworden sind, die nach § 12 Abs. 1 ThürAIKG in einem Eintragungsverfahren zur Versagung der Eintragung führen müssten,
  • die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen,
  • in einem Ehrenverfahren unanfechtbar auf Löschung der Eintragung erkannt worden ist.

Die Eintragung(en) kann/können gelöscht werden, wenn nach der Eintragung Tatsachen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ThürAIKG eingetreten oder bekannt geworden und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind.

Der Antrag auf Ruhen muss in Schriftform mit Benennung des Grundes unter Vorlage des Nachweises und der Zeitangabe erfolgen. Das Ruhen kann zum 30.06. oder 31.12. des laufenden Jahres für die Dauer von maximal 5 Jahren beantragt werden.

Kosten

Gemäß § 2 Abs. 2 der Kostenordnung der Ingenieurkammer Thüringen wird eine Löschgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben (per Rechnung).

Verfahrensablauf

Antragsformulare finden Sie unter www.ikth.de, im internen Bereich Menüpunkt "Intern - Formulare und Vordrucke

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

zur elektronischen Antragstellung

https://ikth.de/intern/download/formulare-und-vordrucke

Bearbeitungsdauer

Über die Entscheidung zur Löschung der Eintragung(en) entscheidet der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen gemäß § 26 ThürAIKG.

Frist

Die Löschung erfolgt zum Monats- oder Jahresende des eingereichten Antrages.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen erlässt über die erfolgte Löschung einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Rechtsbehelf

Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragsstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes erhoben werden.

Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.

Kurztext

  • Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
  • Kammermitglieder können die Löschung ihrer Eintragung(en) bei der Ingenieurkammer Thüringen beantragen.
  • Schriftlicher Antrag muss gestellt werden.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: Ingenieurkammer Thüringen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an:

Ingenieurkammer Thüringen
Gustav-Freytag-Str. 1
99096 Erfurt

Telefon: (0361) 228730
Fax: (0361) 22873-50
E-Mail: info@ikth.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Diese finden Sie unter www.ikth.de, im internen Bereich Menüpunkt „Intern – Formulare und Vordrucke“.

Die Dokumente sind barrierefrei ausfüllbar.

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Ingenieurkammer Thüringen - Löschung der Eintragung(en)

www.ikht.de