Förderung der Altersteilzeit
Inhalt
Begriffe im Kontext
Altersteilzeitvereinbarung (Synonym), Teilzeitarbeit (Synonym), Teilzeit (Synonym), Altersteilzeitförderung (Synonym), Arbeitszeitreduzierung (Synonym), Regelarbeitsentgelt (Synonym), Arbeitgeberleistungen (Synonym), Aufstockungsbetrag (Synonym), Altersteilzeit (Synonym), Teilzeitvereinbarung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.07.2017
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Die im Rahmen von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.