Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Bauen - Zulassung für Bauprodukte Verwendbarkeit im Einzelfall beantragen

Thüringen 99012058001001, 99012058001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012058001001, 99012058001001

Leistungsbezeichnung

Bauen - Zulassung für Bauprodukte Verwendbarkeit im Einzelfall beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Einzelfall (Synonym), Verwendbarkeit (Synonym), Baustoff (Synonym), Bauverfahren (Synonym), Zulassung (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Sicherheit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

im Einzelfall

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten ein Bauprodukt verwenden, das keine CE-Kennzeichnung hat und nicht geregelt ist oder stark von technischen Regeln abweicht? Dann benötigen Sie eine Zustimmung im Einzelfall, um trotzdem dessen Eignung zum sicheren Bauen zu belegen.

Volltext

Für das Bauen brauchen Sie Bauprodukte. Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung müssen technischen Regeln entsprechen oder zugelassen sein. Tut ein Bauprodukt dies nicht, kann es trotzdem technisch geeignet sein. Dann brauchen Sie eine Zustimmung im Einzelfall. Damit stimmt die Bauaufsichtsbehörde der Verwendung des Bauprodukts zu, weil dessen Eignung extra nachgewiesen wurde. Die Baubehörde prüft die Unterlagen und Nachweise zum Bauprodukt, die Sie mit der Antragstellung vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit Kontaktdaten von Antragsteller und ggf. Adressat des Bescheids

Antragsbegleitende Unterlagen:

  • Benennung des Bauvorhabens mit vollständiger Anschrift
  • Aktenzeichen der Baugenehmigung und zuständige Baugenehmigungsbehörde
  • Angabe des Bauherrn mit Anschrift
  • Konkrete Beschreibung des Antragsgegenstandes (Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis oder Fehlen einer technischen Regel)

Bei Bedarf erforderlich:

  • Kostenübernahmeerklärung
  • objektbezogene gutachterliche Stellungnahme einer nach § 24 ThürBO anerkannten Stelle
  • exakte Zeichnungen der auszuführenden Bauelemente/Bauarten, insbesondere der abweichenden Details
  • Grundrisspläne mit Angabe des Einbauortes
  • Nachweis der Standsicherheit oder Gebrauchstauglichkeit
  • Nachweis der brandschutztechnischen Anforderungen (ggf. bauaufsichtlich genehmigte Abweichungen)
  • Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis 
  • Versuchsberichte anderer, gleichartiger Bauvorhaben

Voraussetzungen

Alle am Bau Beteiligten dürfen einen Antrag stellen.

Sind Antragsteller und Empfänger der Zustimmung im Einzelfall nicht dieselben, ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich

Kosten

Gebühren werden erhoben im Rahmen von 100,- bis 5000,- Euro entsprechend der Thüringer Baugebührenverordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsart: Überweisung, siehe Kostenbescheid

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag beim Referat 24, Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur (TMDI).

Sie sollten alle Unterlagen beifügen, die für die bautechnische Beurteilung nötig sind.

Nach Antragseingang wird die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geprüft.

Danach beginnt die bautechnische Prüfung der Unterlagen.

Wenn sich noch Detailfragen ergeben, können noch zusätzliche Nachfragen von uns kommen.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird ein Bescheid ausgestellt, der die Zustimmung im Einzelfall enthält. Dieser Bescheid ist der Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt.

Parallel wird ein Gebührenbescheid ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, streben wir eine Bearbeitungsdauer von höchstens 3 Monaten an.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur finden Sie weitere Informationen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bauprodukte müssen sicher und verlässlich sein, damit Gebäude sicher sind.
  • Deshalb müssen Bauprodukte technischen Regeln entsprechen, um sie verwenden zu dürfen.
  • Ausnahmsweise darf ein Bauprodukt auch mit einer Zustimmung im Einzelfall verwendet werden.
  • Zuständig: Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Referat 24 - Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen

Postfach 90 03 62

99106 Erfurt

Tel.: 0361 / 57 4111 242

Formulare

Formloser Antrag.

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Onlineverfahren in Form von E-Mail möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein