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Luftverkehr - Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Thüringen 99080015001000, 99080015001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080015001000, 99080015001000

Leistungsbezeichnung

Luftverkehr - Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verkehr (Synonym), Luftfahrtveranstaltungen (Synonym), Luftverkehr (Synonym), Luftfahrtunternehmen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.07.2021

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegen einander antreten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen müssen. 

Volltext

Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und engmaschig kontrolliert werden. An die Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.

Ohne unsere Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Wir prüfen, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.

Während der Veranstaltung kontrollieren wir die Einhaltung dieser Vorgaben.

Erforderliche Unterlagen

  • Einwilligung des Flugplatzhalters (sofern nicht der Veranstalter zugleich Flugplatzhalter ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
  • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
  • eine Karte im Maßstab 1: 25 000 sowie
  • ein Lageplan im Maßstab 1: 5 000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
  • Ein Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
  • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
  • Flugbetriebsanweisung des Veranstaltungsleiters (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
  • Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführern und auf Verlangen der Genehmigungsbehörde die Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer
  • Vereinbarungen des Veranstalters
    a) mit den Luftfahrern bzw. Luftfahrtunternehmen
    b) mit sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
    c) mit den Haftpflicht- und Unfallversicherern (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)

Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb 9. (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Kostenrahmen von 50 € bis 10.300 € entsprechend der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzuliegen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung
  • Ohne Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden.
  • Das Thüringer Landesverwaltungsamt prüft, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
  • Es sind bestimmte Unterlagen einzureichen.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzuliegen.
  • Zuständig: Thüringer Landesverwaltungsamt

Ansprechpunkt

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 520 

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Zuständige Stelle

nicht vorhanden