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Flurstück Bildung durch Zusammenlegung; Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

Thüringen 99123002092000, 99123002092000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002092000, 99123002092000

Leistungsbezeichnung

Flurstück Bildung durch Zusammenlegung; Antrag auf Grundstücksvereinigung Beglaubigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Liegenschaftskataster (Synonym), Grundbuch (Synonym), Baugrundstück (Synonym), Vereinigungsbaulast (Synonym), Vereinigungen (Synonym), LiKa (Synonym), Flurstück (Synonym), Verschmelzung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Verschmelzung (092)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Handlungsgrundlage

Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)

Teaser

Sie wollen mehrere Grundstücke zu Einem vereinigen oder mehrere Flurstücke zu Einem zusammenfassen? Dazu ist es notwendig, eine Vereinigung von Grundstücken bzw. eine Verschmelzung von Flurstücken bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Volltext

Durch eine Grundstücksvereinigung können im Grundbuch mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und beauftragte Vertreter des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) sind befugt, bei Vereinigungsanträgen die Unterschriften zu beglaubigen.

Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.

Die Vereinigung von Grundstücken und die Verschmelzung von Flurstücken werden oftmals im Zusammenhang durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

  • Legitimation des Antragstellers (Personaldokument),
  • Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Leistungen sind in der Regel kostenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Im Grundbuch können durch eine Vereinigung mehrere Grundstücke zu einem Grundstück zusammengefasst werden.

Die Verschmelzung von Flurstücken ist ein katastertechnischer Vorgang zur Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke zu einem Flurstück.

Ansprechpunkt

Zur Vereinigung von Grundstücken und Verschmelzung von Flurstücken können Sie sich an einen in Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder an das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - siehe Informationen unter "Zuständige Stelle" - wenden. Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden