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Vorname ändern

Thüringen 99083002011000, 99083002011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083002011000, 99083002011000

Leistungsbezeichnung

Vorname ändern

Leistungsbezeichnung II

Vorname ändern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vorname (Synonym), Taufname (Synonym), Familienname (Synonym), Namensrecht (Synonym), Rufname (Synonym), Namensänderung (Synonym), Nachname (Synonym), Familie (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)

Lagen Portalverbund

  • Eheschließung (1020300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Die Änderung Ihres Vornamens können Sie beim Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen.

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Änderung Ihres Vornamens beantragen. Eine solche Namensänderung hat dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie durch das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ gerechtfertigt ist.

Wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen von Ihnen als Namensträger oder Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als

  • das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des vorherigen Namens und
  • den entgegenstehenden Interessen anderer Beteiligter.

Bei der Vornamensänderung ist zu beachten, dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des vorherigen Namens geringer zu bewerten ist, als bei einer Änderung des Familiennamens.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung und gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Auszug aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts)
  • Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob Sie schon früher eine Änderung des Namens beantragt haben, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
  • Sie müssen erklären, dass Ihnen bekannt ist, dass die Namensänderung beziehungsweise die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.
  • Für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis

Für weitere Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der für Sie zuständigen Namensänderungsbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie sind deutscher Staatsangehöriger, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling und Asylberechtigter
  • Darstellung eines wichtigen Grundes, der Ihr schutzwürdiges Interesse gegenüber den entgegenstehenden Interessen anderer Beteiligter sowie dem öffentlichen Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegen lässt.

Kosten

Für die öffentliche-rechtliche Änderung eines Vornamens ist ein Gebührenrahmen zwischen 2,50 € und 255,00 € vorgesehen. Die Gebührenhöhe wird von der Namensänderungsbehörde festgesetzt und richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Für die Ablehnung oder die Rücknahme des Antrags können ebenfalls Gebühren entstehen.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeinde). Erfragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde das Antragsformular oder laden Sie dieses herunter und füllen Sie es vollständig aus. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag.
  • Die zuständige Gemeindebehörde verlangt von Ihnen neben der Angabe des Grundes, der die Vornamensänderung rechtfertigen soll, weitere Angaben zur antragstellenden Person.
  • Liegen die Voraussetzungen für eine Vornamensänderung vor, erlässt die Entscheidungsbehörde einen Bescheid über die Namensänderung; sind diese nicht gegeben müssen Sie mit einem Ablehnungsbescheid rechnen.
  • Nach dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens wird Ihnen eine Urkunde über die Vornamensänderung ausgestellt.
  • Die Namensänderungsbehörde teilt die Namensänderung weiteren Stellen mit. Dazu gehören
    • die Meldebehörde,
    • das Standesamt, das Ihr Geburtenregister führt,
    • das Standesamt, das Ihr Eher- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vorname Änderung
  • öffentlich-rechtliche Namensänderung
  • Änderung nur möglich bei:
    • wichtigem Grund oder
    • schwerwiegenden Gründen bei Kindern zwischen 1 und 16 Jahren.
  • wichtige Gründe liegen vor, wenn die privaten, schutzwürdigen Interessen des Namensträgers an der Namensänderung schwerer wiegen als
    • das öffentliche Interesse oder
    • ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens. 
  • Voraussetzung: Name muss dem deutschen Recht unterliegen, was der Fall ist bei
    • deutschen Staatsangehörigen,
    • Asylberechtigten,
    • ausländischen Geflüchteten und Staatenlosen.
  • zuständig: Namensänderungsbehörde des Wohnortes, meist Bürger- oder Standesamt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für die Antragstellung an die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde zur tatsächlichen Änderung des Vornamens ist Ihr Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt.

Formulare

Formulare: Antrag auf Namensänderung (je nach zuständiger Stelle zum Download auf deren Internetseite oder auf Anfrage erhältlich)

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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