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Vornamen Änderung der Reihenfolge

Thüringen 99083002011001, 99083002011001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083002011001, 99083002011001

Leistungsbezeichnung

Vornamen Änderung der Reihenfolge

Leistungsbezeichnung II

Reihenfolge der Vornamen ändern

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Taufname (Synonym), Rufname (Synonym), Namensrecht (Synonym), Namensänderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

der Reihenfolge

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eheschließung (1020300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

Volltext

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben.

Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Geburtsurkunde

Voraussetzungen

  • Sie unterliegen dem deutschen Namensrecht und haben mehrere Vornamen.
  • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer).

Kosten

Für die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen wird in Thüringen eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Eine neue Geburtsurkunde kostet 10,00 €.

Verfahrensablauf

Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen geben Sie persönlich beim Standesamt ab. Die Erklärung kann jedes deutsche Standesamt beurkunden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.

Hinweis: Sobald die Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vorname Änderung der Reihenfolge
  • Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
  • Voraussetzungen:
  • Antragstellende Person unterliegt dem deutschen Namensrecht und hat mehrere Vornamen.
  • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer).
  • Benötigte Unterlagen: Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) und Geburtsurkunde.
  • Für die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen wird in Thüringen eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Eine neue Geburtsurkunde kostet 10,00 €.
  • Antrag muss bei Gemeinde (Standesamt) gestellt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.

Zuständige Stelle

Die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der Erklärung prüft das Standesamt, das den Geburtseintrag führt. Von dort erhalten Sie auch eine Bescheinigung über die neue Namensführung bzw. eine geänderte Geburtsurkunde.

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja