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Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern

Thüringen 99083001011007, 99083001011007 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011007, 99083001011007

Leistungsbezeichnung

Familienname des Kindes durch Anschlusserklärung ändern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Familienname (Synonym), Namensänderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Kind - Anschlusserklärung

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Eheschließung (1020300)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen.

Volltext

Sie können den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind
  •  Personalausweise oder Reisepässe,
  •  Nachweis Ihrer Namensänderung.

Voraussetzungen

Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.

Kosten

Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.
  • Für die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen eines Elternteils müssen die sorgeberechtigten Elternteile und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.  

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
  • Namen eines Kindes kann über eine sogenannten Anschlusserklärung geändert werden, wenn der eigene Name sich geändert hat.
  • Das Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
  • Erforderliche Unterlagen sind einzureichen.
  •  Die Anschlusserklärung eines über 5 Jahre alten Kindes an den geänderten Namen der Eltern/eines Elternteils kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.
  • Zuständig: Standesamt

Ansprechpunkt

Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden