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Sondernutzung von Straßen - Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße beantragen

Thüringen 99108012005004, 99108012005004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005004, 99108012005004

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen - Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Straßenverkehr (Synonym), Vorschriften über die Straßenbenutzung (Synonym), Straßenveranstaltungen (Synonym), Straßenwerbung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.10.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Möchten Sie Waren oder Leistungen auf der Straße anbieten, benötigen Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).

Volltext

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen.

Dazu gehört auch die Ausnahme vom Verbot, Lautsprecher zu betreiben sowie Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (StVO § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
  • Eine Sondererlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße außerorts muss bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden;
  • Zuständigkeit: örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in der Stadt oder Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Wir erarbeiten gegenwärtig ein modernes online-Verwaltungsverfahren für Ihre Anträge und Auskünfte, welches wir Ihnen bald zur Verfügung stellen.

Bis dahin nutzen Sie bitte weiterhin die Formulare Ihrer Behörde auf deren Internetseite, per E-Mail oder Postweg oder durch persönliches Erscheinen.