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Führerschein Verlängerung einer befristeten Erlaubnis beantragen

Thüringen 99108048020000, 99108048020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108048020000, 99108048020000

Leistungsbezeichnung

Führerschein Verlängerung einer befristeten Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Busführerschein (Synonym), Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), Bus-Fahrerlaubnis (Synonym), Lkw-Führerschein (Synonym), Omnibus (Synonym), Lastkraftwagen (Synonym), befristeter Führerschein (Synonym), Lkw-Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein verlängern (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Die Verlängerung Ihres Führerscheins der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Volltext

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • bisheriger Führerschein
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
    Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
  • Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt
  • Auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers kann der Führerschein um fünf Jahre verlängert werden.
  • Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: die für den Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden