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Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes, Verlängerung beantragen

Thüringen 99010022020010, 99010022020010 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022020010, 99010022020010

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes, Verlängerung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Synonym), Abschiebeverbot (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung (Synonym), Abschiebungsverbot (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots

SDG Informationsbereiche

  • Anforderungen in Bezug auf Aufenthaltskarten für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder, einschließlich Familienmitglieder, die keine Unionsbürger sind

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Teaser

Sie können eine Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels wegen Abschiebeverbots beantragen.

Volltext

Ihr Aufenthaltstitel wurde für mindestens ein Jahr erteilt. Er kann verlängert werden, wenn das Abschiebungsverbot und die weiteren Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.

Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels einen Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) zu stellen.

Wird der Antrag rechtzeitig, das heißt vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (zum Beispiel der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach Ende der im Aufenthaltstitel genannten Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung
  • aktuelles biometrische Passfoto
  • bisheriger Aufenthaltstitel

Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei Ihrem Ansprechpartner erfragt werden.

Voraussetzungen

  • Der Aufenthaltstitel wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
  • Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
  • Ein Widerruf der Feststellung der Abschiebeverbote durch das Bundesamt liegt nicht vor.

Kosten

Gebühr: 93€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Gebühr: 46,50€
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Minderjährige

Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbehörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen.

Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Bearbeitungsdauer

Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.

Frist

Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde. Erkundigen Sie sich dazu bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Klagefrist: 1 Monat

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren auf Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde kann Klage beim im Bescheid genannten Gericht erhoben werden.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung bei Vorliegen eines Abschiebungsverbots
  • Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen gleiche Voraussetzungen vorliegen, die bei Erteilung vorliegen müssen.
  • Abschiebungsverbote müssen weiterhin vorliegen
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
  • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
  • Gebühren:
    • Gebühr bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 Euro
    • Für Minderjährige: 46,50 Euro
    • Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.
  • Zuständig: Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde

Ansprechpunkt

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Formulare

Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

Onlineverfahren vereinzelt möglich

Persönliches Erscheinen erforderlich: ja