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elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

Thüringen 99008004109001, 99008004109001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004109001, 99008004109001

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Perso (Synonym), Personalausweisdaten (Synonym), informieren (Synonym), ePA (Synonym), anschauen (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), PA (Synonym), Personaldokument (Synonym), Listen (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweischip (Synonym), Personalausweis (Synonym), neu (Synonym), PA-Daten (Synonym), Information (Synonym), Einsicht (Synonym), Elektronisch (Synonym), aufzählen (Synonym), Pass (Synonym), auflisten (Synonym), Perser (Synonym), sichten (Synonym), Neuer PA (Synonym), Chip (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Infos (Synonym), Informationen (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), nPA (Synonym), Info (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Ausweisdaten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

Verrichtungsdetail

in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Teaser

Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion können von Anbietern im Internet oder von Automaten bestimmte Daten von Ihrem Personalausweis ausgelesen werden. Sie können Einsicht darin erhalten, welche Daten ausglesen werden können.

Volltext

Mit der Einführung des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels mit der eID-Funktion wurden die Voraussetzungen für die eindeutige Identifikation im Internet geschaffen. Die auf Ihrem Ausweis gespeicherten Daten können von Diensteanbietern mit gültigem Berechtigungszertifikat angefragt und genutzt werden.

Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion von Anbietern im Internet oder von Automaten ausgelesen werden, wenn Sie mit der verschlüsselten Übermittlung durch Eingabe Ihrer PIN einverstanden sind:

1. Familienname

1a. Geburtsname

2. Vornamen

3.  Doktorgrad

4. Tag der Geburt

5. Ort der Geburt

6. Anschrift

6a. im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendeter eindeutiger Gemeindeschlüssel

6b. Staatsangehörigkeit

7. Dokumentenart

7 a. Tag der letzten Gültigkeitdauer

8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen

9. Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland

10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird

11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht

12. Ordensname, Künstlername.



Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, richtet sich nach dem Berechtigungszertifikat des Anbieters des Online-Dienstes und Ihrer Zustimmung. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übermittelt.

Alle sonstigen auf dem Chip gespeicherten Daten (dazu zählen die biometrischen Daten, also Lichtbild und Fingerabdrücke) können vom Diensteanbieter nicht ausgelesen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
  • Einige Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion von Anbietern im Internet oder von Automaten ausgelesen werden, wenn das Einverständnis mit der verschlüsselten Übermittlung durch Eingabe der PIN vorliegt.
  • biometrischen Daten, also Lichtbild und Fingerabdrücke können nicht ausgelesen werden
  • Zuständig: örtliche Personalausweisbehörde

Ansprechpunkt

Für Informationen wenden Sie sich an Ihre örtliche Personalausweisbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden