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Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen

Thüringen 99012058001000, 99012058001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012058001000, 99012058001000

Leistungsbezeichnung

Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bauverfahren (Synonym), Zulassung (Synonym), Bauprodukte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Produkt- und Stoffzulassung (2120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie regelungsbedürftige Bauprodukte und Bauarten verwenden wollen, wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt. 

Volltext

Um Bauprodukte verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden.

Eine allgemeine bauaufsichtilche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder diese wesentlich davon abweichen.

Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.

Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie regelungsbedürftige Bauprodukte verwenden möchten, wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). 

Ansprechpunkt

Deutsches Institut für Bautechnik DIBt

Kolonnenstraße 30b

10829 Berlin

Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine technische Behörde im Baubereich.

Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus.

Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung bzw. Genehmigung von regelungsbedürftigen Bauprodukten und Bauarten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden