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Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen

Thüringen 99019052079000, 99019052079000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019052079000, 99019052079000

Leistungsbezeichnung

Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abschlussprüfung (Synonym), Ausbildung (Synonym), Entschädigung (Synonym), Prüfungsausschus (Synonym), Ehrenamt (Synonym), Berufsbildungsausschuss (Synonym), Zwischenprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Auszahlung (079)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.12.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mitglieder im Prüfungsausschuss und im Berufsbildungsausschuss erhalten eine Entschädigung.

Volltext

Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Dieser wird in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und gehört. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit versteht man eine unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Als Mitglied in einem Berufsbildungsausschuss erhalten Sie für Ihren Aufwand eine Entschädigung für:

  • bare Auslagen
  • Zeitversäumnis. 
  • Kilometergeld für PKW.

Die Entschädigung dient dem Ersatz von Auslagen, die Ihnen für Fahrtkosten, zusätzliche Verpflegung und eventuell notwendig gewordene Übernachtungen entstanden sind. Fahrtkosten erstattet für Fahrten mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zwischen Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz und dem Ort, an dem die Sitzung oder eine sonstige Veranstaltung des Berufsbildungsausschusses stattfindet.

Die Entschädigung für Zeitversäumnis wird pro Sitzung pauschal berechnet. Sie erhalten nur eine Entschädigung für Zeitversäumnis, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherren kein Gehalt für die aufgewandte Zeit erhalten.

Die Höhe der Entschädigung setzt die zuständige Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde fest.

Erforderliche Unterlagen

  •  Nachweis/Beleg über Barauslagen
  • Für Zeitversäumnisse: abhängig von Ihrer zuständigen Stelle/IHK Zeitnachweise, falls diese keine Pauschalen ansetzt
  • Eigenauskunft über gefahrene Kilometer bei Fahrtkosten mit PKW

Voraussetzungen

  • Sie sind Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
  • Sie haben an einer Sitzung des Berufsbildungsausschusses teilgenommen
  • Ihnen entstehen aufgrund Ihrer Teilnahme im Berufsbildungsausschuss bare Auslagen, Zeitversäumnisse oder Kosten aufgrund der Fahrt 
  • Und/ oder: Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn keine Fortzahlung Ihres Gehaltes für die Dauer der Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss

Kosten

Der Antrag ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

  • Antrag inkl. Nachweise und Belege wird eingereicht
  • Antrag wird geprüft
  • Entschädigung wird bewilligt

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
Bei vollständig vorliegendem Antrag

Frist

Der Antrag und die Nachweise müssen bis zum 31.12. des Jahres vorliegen, in dem Sie im Berufsbildungsausschuss tätig waren.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Entschädigung für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss beantragen
  • Mitglieder eines Berufsbildungsausschusses erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für bare Auslagen sowie ein Kilometergeld für Fahrten aus Anlass der Sitzung und für ihre Zeitversäumnisse
  • Wenn die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses nicht von anderer Seite entschädigt werden, erfolgt eine angemessene Entschädigung durch die zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an den für Ihre Berufsgruppe zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung oder unterstützt Sie bei der Nutzung von Onlineverfahren.