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Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

Thüringen 99019004031000, 99019004031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019004031000, 99019004031000

Leistungsbezeichnung

Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildung (Synonym), Auszubildende (Synonym), Abschlussprüfung (Synonym), Ausbildende (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Teaser

Wenn Sie Ihren Auszubildenden zur Abschlussprüfung anmelden möchten, muss dieser bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.

Volltext

Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.

Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.

Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
  • ausgefülltes Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43 bis 46 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Kosten

Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.

Gebühren für den Ausbildungsbetrieb: 

Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL), Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung

Verfahrensablauf

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.

Bearbeitungsdauer

1 Monat

Frist

Der Anmeldeschluss liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

(Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.)

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • zuständig: für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Ansprechpunkt

Zuständig für die Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen.

Für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation (TLBG)

Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: +49 (0) 361 - 57 4176 716

Fax: +49 (0) 361 - 57 4176 799

E-Mail:  Frank.Teichmann@tlbg.thueringen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“

Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“

Die Formulare werden hier in Kürze beschreibbar zur Verfügung gestellt.

Bis dahin wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle (siehe An wen muss ich mich wenden?).