Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Wenn Sie Ihren Auszubildenden zur Abschlussprüfung anmelden möchten, muss dieser bei der zuständigen Stelle angemeldet werden.
Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.
Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.
Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Ausbildungsnachweis
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 43 bis 46 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die Abschlussprüfung ist für Auszubildende grundsätzlich gebührenfrei.
Gebühren für den Ausbildungsbetrieb:
Gebühren nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL), Verwaltungskostenverzeichnis 2.2. Berufsausbildung
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle.
Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen von der zuständigen Stelle errichteten Prüfungsausschuss.
Der Anmeldeschluss liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
- Widerspruch
(Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.)
- Verwaltungsgerichtliche Klage
- Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- zuständig: für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Zuständig für die Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Prüfungsausschüsse der zuständigen Stellen.
Für die Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation (TLBG)
Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon: +49 (0) 361 - 57 4176 716
Fax: +49 (0) 361 - 57 4176 799
Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“
Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“
Die Formulare werden hier in Kürze beschreibbar zur Verfügung gestellt.
Bis dahin wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle (siehe An wen muss ich mich wenden?).