Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis außerhalb der Ortschaft beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Veranstaltungen und Feste (1110100)
- Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Bundesrecht
Landesrecht und Kommunalrecht
Sie können öffentliche Bundes-und Landesstraßen außerhalb der Ortschaft auch anders nutzen, als nur für den Verkehr.
Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Jeder kann öffentliche Bundesstraßen und Landesstraßen für den Verkehr nutzen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein: Ablagerung von Baumaterialien oder Holz, Errichtung oder Änderung einer dauerhaften oder temporären Zufahrt oder Zuwegung.
Hauptantrag formlos
Nachweise (Optional, je nach Art der Sondernutzung):
Maßstabsgerechter Lageplan
Fotos oder Zeichnungen der Örtlichkeit
bei Zufahrten und Zuwegungen:
Benennung des konkreten Flurstücks, welches erschlossen werden soll
bei Zufahrten und Zuwegungen:
Nachweis über die Berechtigung zur Nutzung des Grundstückes, welches erschlossen werden soll, als Eigentümer oder Besitzer
Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
Nach Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Antragssteller verpflichtet eine Sondernutzungsgebühr gegenüber dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zu tragen.
Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag formlos bei der zuständigen Behörde stellen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen.
Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
Sie stellen einen Antrag formlos oder nutzen den Online Dienst bei der zuständigen Behörde.
Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort an der betreffenden Bundesoder Landesstraße, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung.
Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
Je nach Art und Umfang der Sondernutzung, sollten Sie den Antrag rechtzeitig im Vorhinein stellen, damit genug Zeit für entsprechende Prüfverfahren eingeräumt werden kann.
Je nach Art der Sondernutzung können aufgrund jeweiliger Prüfverfahren weitere Nachweise und Unterlagen/ bzw. Pläne erforderlich sein, ein entsprechender zeitlicher Vorlauf ist einzuplanen.
Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Abstimmung in einem Vororttermin vor Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis notwendig.
Bei Arbeiten an der Straße, die zu Verkehrsraumeinschränkungen führen, ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Diese erteilen die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise.
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sondernutzung von Straßen Erlaubnis außerhalb der Ortschaft
- Erlaubnis für eine Sondernutzung von Bundesstraßen und Landesstraßen über den Gemeingebrauch hinaus.
- Das sind
- Baustellenzufahrt
- Anlage einer dauerhaften Zufahrt
- Anlage einer dauerhaften Zuwegung
- Änderung einer dauerhaften Zufahrt
- Änderung einer dauerhaften Zuwegung
- Anlage einer temporären Zufahrt
- Anlage einer temporären Zuwegung
- Änderung einer temporären Zufahrt
- Änderung einer temporären Zuwegung
- Lagerung von Baumaterialien
- Lagerung von Holz
- Erlaubnis befristet oder vorbehaltlich des jederzeitigen Widerrufs
- Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein
- zuständig: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Regionalreferate 42 - 45
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Regionalreferate 42 - 45
Hallesche Straße 15/ 16
99085 Erfurt
Postanschrift:
Postfache 80 03 53
99029 Erfurt
Telefon: +49 361 57413-5309
Fax: +49 361 57413-5499
E-Mail: poststelle@tlbv.thüringen.de
Der Antrag kann in schriftlicher Form per Post oder elektronischer Form per E-Mail eingereicht werden.
Für Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften, die in der Zuständigkeit des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr liegen, können Sie die Sondernutzung von Straßen online beantragen.