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Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten

Thüringen 99108012005005, 99108012005005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005005, 99108012005005

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Werbeplakate (Synonym), Wahlplakate (Synonym), Wildplakate (Synonym), Plakatierung (Synonym), Hinweisplakate (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

Verrichtungsdetail

zum Anbringen von Plakaten

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Wenn Sie an öffentlichen Straßen Plakate anbringen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung. 

Eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für das Anbringen von Plakten außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden, 

innerhalb einer Ortschaft bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
  • Für das Anbringen von Plakaten an öffentlichen Straßen wird eine Erlaubnis benötigt.
  • Zuständigkeit: die Straßenbaubehörden (außerorts) und die Straßenverkehrsbehörden der Städte und Gemeinden (innerorts). 

Ansprechpunkt

Außerhalb von Ortschaften an die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

Innerhalb von Ortschaften an die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die ggf. erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird vom zuständigen Straßenbaulastträger erteilt.

Hierzu wenden Sie sich zunächst an die Stadt bzw. Gemeinde, in der die Leistung erbracht werden soll.

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Einige Behörden stellen Antragsvordrucke online zur Verfügung.