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Personalausweis Diebstahl melden

Thüringen 99008001014001, 99008001014001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014001, 99008001014001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Diebstahl melden

Leistungsbezeichnung II

Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anzeige (Synonym), Diebstahl (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), ePA (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), melden (Synonym), neu (Synonym), gestohlen (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Anzeigen (Synonym), Meldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Teaser

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder Polizei an, wird die Sperrung des Online-Ausweises zeitgleich erledigt. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Um einen Missbrauch auszuschließen, hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber den Diebstahl des Personalausweises bei der Sperrhotline (116 116) oder bei der Personalausweisbehörde zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion umgehend zu melden. Soweit Sie zusätzlich auch noch eine elektronische Signatur auf den Personalausweis aufgebracht haben, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust.

Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
Sollten Sie das Dokument später wiederfinden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Personalausweis wurde gestohlen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Sofern die zuständige Personalausweisbehörde einen entsprechenden Online-Dienst anbietet, können Sie den Diebstahl auch darüber melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Frist

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wird eine Anzeige bei der Personalausweisbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrer zuständigen Behörde zu beantragen. In diesem Zuge können Sie von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden verzichten.

Es stellt eine Straftat dar, wenn einem anderen ein Ausweispapier zur Täuschung im Rechtsverkehr überlassen wird.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde (Bürgeramt) des Hauptwohnsitzes
    • Steht eine Straftat im Raum, die örtliche Polizeidienststelle.

Ansprechpunkt

Bitte melden Sie den Diebstahl beim örtlichen Bürgeramt.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden