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Verlust des Personalausweises melden

Thüringen 99008001014002, 99008001014002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014002, 99008001014002

Leistungsbezeichnung

Verlust des Personalausweises melden

Leistungsbezeichnung II

Verlust des eigenen Personalausweises melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

neuer Personalausweis (Synonym), Verlust (Synonym), Perso (Synonym), ePA (Synonym), Personalausweis Verlust (Synonym), PA (Synonym), Anzeige Verlust Ausweis (Synonym), Personalausweis verloren (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Verlust

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Teaser

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Volltext

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Sofern die zuständige Personalausweisbehörde einen entsprechenden Online-Dienst anbietet, können Sie den Verlust auch darüber melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Frist

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Hinweise

Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Personalausweis für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen. Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises, ein neues Dokument in Ihrer zuständigen Behörde zu beantragen. Zudem können Sie hierbei von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden verzichten. Es stellt eine Straftat dar, wenn einem anderen ein Ausweispapier zur Täuschung im Rechtsverkehr überlassen wird.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Verlust des Personalausweises muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden